Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen

Verkauf und Lieferung von Waren durch die TRACOE medical GmbH (nachfolgend "TRACOE medical" genannt) an Unternehmern, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im In- und Ausland erfolgen ausschließlich zu den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für künftige Verträge zwischen TRACOE medical und dem Kunden.  Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine oder sonstige abweichende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen, es sei denn, TRACOE medical hätte Geltung solcher abweichender AGB ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware durch den Besteller oder dessen Erfüllungsgehilfen gelten diese AGB als angenommen. Individualvereinbarungen zwischen TRACOE medical und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Bestellung und Vertragsschluss

Angebote von TRACOE medical sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem Text des Angebots nichts anderes ergibt. Bestellungen werden schriftlich oder in Textform von TRACOE medical entgegengenommen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von TRACOE medical gegenüber dem Besteller oder durch Ausführung der Lieferung an den Besteller zustande. Mündliche Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen, Garantien oder Zusicherungen zu unseren Angeboten oder schriftlichen Verträgen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch TRACOE medical wirksam.  



3. Lieferbedingungen

(1) Liefertermine oder -fristen gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von TRACOE medical setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus, z.B. seiner Mitwirkungs- und Zahlungsverpflichtungen (einschließlich vereinbarter Vorauskasse). Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt unberührt und TRACOE medical vorbehalten.

(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen die TRACOE medical die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat sie auch bei verbindlich zugesagten Terminen nicht zu vertreten. Derartige Ereignisse liegen insbesondere bei nachträglich eingetretenen Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln und behördlichen Anordnungen, auch wenn sie bei den Lieferanten oder Unterlieferanten von TRACOE medical eintreten, vor. In diesen Fällen ist TRACOE medical berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder, sofern die Leistung durch die Verzögerung unmöglich wurde, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Leistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Besteller berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand zwecks Versendung das Werk bzw. Lager von TRACOE medical verlassen hat oder TRACOE medical dem Besteller die Bereitstellung des Liefergegenstandes mitgeteilt hat (Lieferung ex works) bzw., sofern dies mit dem Kunden abweichend so vereinbart wurde, wenn der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

(4) Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist TRACOE medical berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist entweder vom Vertrag zurückzutreten oder den dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben TRACOE medical vorbehalten. Zugleich geht in einem solchen Fall die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.  

(5) TRACOE medical ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.



4. Lieferung und Einweisung

Bei Lieferung von Geräten, die für den medizinisch-technischen Fachhandel bestimmt sind, und beim Endkunden eine Montage und/oder Einweisung (wie z.B. Cuffdruck-Messgeräte) durch einen Fachhandelsmitarbeiter erfordern, behält sich TRACOE medical vor, die Bestellung ausschließlich an einen nachweislich angemessen geschulten Fachhändler auszuliefern. In diesem Fall führt der Fachhändler die Montage und/oder Einweisung beim Endkunden durch.



5. Preise

TRACOE medical liefert Waren zu ihren jeweils am Tag des Eingangs der Bestellung bei TRACOE gültigen Listenpreisen. Bei Bestellungen mit einem Netto-Warenwert von weniger als EUR 150 erhebt TRACOE medical einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 6 je Bestellung. Sämtliche Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Transport- und Verpackungskosten. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. TRACOE medical behält sich das Recht vor, ihre vorgenannten Listenpreise aus sachlichen Gründen angemessen zu ändern, d.h. wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder Währungsschwankungen eintreten. Solche Änderungen wird TRACOE medical dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu, das er durch schriftliche Erklärung innerhalb von zwei Wochen nach Information über die Preisänderung gegenüber der TRACOE medical ausüben kann (Eingang zur Fristwahrung maßgeblich).



6. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen von TRACOE medical sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar, wenn nicht eine abweichende Frist ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart ist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Besteller automatisch mit der Zahlung in Verzug.  

(2) Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Besteller jährliche Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) auf den jeweils offenen Forderungsbetrag zu entrichten. Ist TRACOE medical in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, so ist sie berechtigt, diesen gegenüber dem Besteller geltend zu machen. Darüber hinaus ist TRACOE medical berechtigt, die Auslieferung weiterer bestellter Waren an den Besteller spätestens nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen zurückzustellen oder nach ihrer Wahl von dem/den Vertrag/Verträgen zurückzutreten.

(3) Unabhängig von einer Bestimmung des Bestellers ist TRACOE medical berechtigt, Zahlungen des Bestellers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist sie berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die noch ausstehenden Hauptleistungen anzurechnen.

(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn TRACOE medical der Betrag endgültig gutgeschrieben wurde. Die Ablehnung erhaltener Wechsel und/oder Schecks behält sich TRACOE medical ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungs-halber. Diskont- und Wechselspesen sind vom Besteller zu tragen und sofort zu entrichten.

(5) Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.



7. Gefahrübergang

Die Gefahr der Beschädigung, der Verschlechterung, der Zerstörung oder des Verlusts der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Warensendung zwecks Versendung das Werk bzw. Lager von TRACOE medical verlassen hat bzw. TRACOE medical dem Besteller die Bereitstellung des Liefergegenstandes mitgeteilt hat (Lieferung ex works) oder, sofern dies mit dem Besteller abweichend so vereinbart wurde, sobald der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers oder aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft der Ware auf diesen über.



8. Verpackungen

Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, die Verpackung auf eigene Kosten zu entsorgen.



9. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus bestehendem Kontokorrent), die TRACOE medical gegen den Besteller - gleich aus welchem Rechtsgrund - jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die Ware Eigentum von TRACOE medical. Dies gilt insbesondere auch für alle Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen, Reparaturen, Zubehörlieferungen und Ersatzteilbestellungen. Der Besteller verwahrt das Eigentum von TRACOE medical unentgeltlich. Ware, an der TRACOE medical GmbH Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(2) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er gegenüber TRACOE medical nicht mit Leistungen in Verzug ist und diese das Veräußerungsrecht schriftlich widerrufen hat. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in dem Umfang, in dem er zur Absicherung der ausstehenden Forderungen von TRACOE medical erforderlich ist (mindestens in Höhe der Forderungen), an TRACOE medical ab, die die Abtretung annimmt. Auf Verlangen des Bestellers wird TRACOE medical nach ihrer Wahl eine oder mehrere dieser Sicherungen freigeben, soweit ihr Wert die noch ausstehenden Forderungen TRACOE medical nachträglich nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. TRACOE medical ermächtigt den Besteller widerruflich, die ihr abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum von TRACOE medical hinweisen und jene unverzüglich schriftlich über den Zugriff informieren.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TRACOE medical berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Vorbehaltsware ganz oder teilweise zurückzunehmen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass in der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch TRACOE medical kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Dies gilt nur, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien zwingend Anwendung findet.

(5) Im Falle der Rücknahme der Ware durch TRACOE medical ist diese zur Verwertung derselben befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.  



10. Sachmängel

(1) Der Besteller ist verpflichtet, das von TRACOE medical erhaltene Produkt unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und etwaige Mängel oder Lieferfehler TRACOE medical unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware, anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich unter Beifügung des zu der betroffenen Sendung gehörigen Lieferscheines zu rügen. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch TRACOE medical oder einen von ihr beauftragten Dritten bereitzuhalten bzw. auf Verlangen an TRACOE medical zu übersenden. Sofern die anwendbaren Anzeige- bzw. Rügepflichten nicht erfüllt werden, gilt das erhaltene Produkt als mangelfrei genehmigt.

(2) Kommt der Besteller den in Absatz 1 genannten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach und ist der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen, so haftet TRACOE medical für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB keine andere Regelung getroffen wurde. Ab dem Tag des Gefahrübergangs oder dem Tag der Ablieferung haftet TRACOE medical stets 2 Jahre (Verjährungsfrist), ausgenommen für Gebrauchtgeräte (Verjährungsfrist: 1 Jahr). Voraussetzung für die zweijährige Mängelhaftung von TRACOE medical ist, dass der Besteller den Ersterwerbsnachweis führen kann (mittels Rechnung oder Lieferschein) und an dem Produkt noch die unveränderte Original-Seriennummer angebracht ist.

(3) TRACOE medical haftet insbesondere dafür, dass ihre Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Werden die Gebrauchsanweisungen bzw. Hinweise auf der Verpackung der Ware nicht beachtet oder die Ware nicht bestimmungsgemäß gelagert und verwendet, so entfällt für hierdurch verursachte Mängel jede Gewährleistung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Bei rechtzeitiger ordnungsgemäßer und berechtigter Mängelrüge leistet TRACOE medical Nacherfüllung. Diese besteht nach Wahl von TRACOE medical in kostenloser Reparatur - entweder beim Besteller oder im Werk - oder in einer Ersatzlieferung. TRACOE medical ist berechtigt, die Nacherfüllung auch durch ein hierfür von ihr autorisiertes Unternehmen erbringen zu lassen. Im Fall der Rücksendung ist der Besteller verpflichtet, das Produkt in der Originalverpackung oder in einer gleichwertigen Schutz bietenden anderen Verpackung, sowie gereinigt und desinfiziert mit dem dazugehörigen Dekontaminations-Zertifikat (erhältlich bei TRACOE medical direkt oder über www.tracoe.com), an TRACOE medical oder die von ihr mitgeteilte Adresse zu versenden. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung durch TRACOE medical ist der Besteller wahlweise berechtigt, angemessene Herabsetzung der Vergütung oder (teilweise) Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich der mit Mängeln behafteten Ware zu verlangen.

(5) Die Mängelhaftung von TRACOE medical entfällt, wenn an dem Produkt - gleichgültig in welcher Form - Änderungen vorgenommen worden sind, es sei denn, die Änderung ist durch TRACOE medical oder ein von ihr autorisiertes Unternehmen erfolgt oder TRACOE medical hat der Änderung zuvor schriftlich zugestimmt. Ebenso bestehen keine Mängelhaftungsansprüche, wenn an dem Produkt von TRACOE medical Reparaturen durch Dritte ausgeführt oder Teile ausgetauscht worden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Maßnahme im Einzelnen oder in ihrem Zusammenwirken für einen Mangel ursächlich ist.

(6) Die Haftung von TRACOE medical für Mängel entfällt ferner bei Mängeln, die zurückzuführen sind auf

- betriebsbedingte Abnutzung oder üblichem Verschleiß;
- fehlerhafte Installation bzw. fehlerhafte oder unzureichende Wartung;
- unsachgemäßen Gebrauch oder Bedienungsfehler (entgegen der mitgelieferten Betriebsanleitung);
- unsachgemäße oder nachlässige Behandlung und Pflege, insbesondere Verschmutzung, Verkalkung, Einsaugung von Flüssigkeiten, unsachgemäße Reinigung bzw. Desinfektion oder Sterilisation;
- Verwendung von Zubehör und/oder Ersatzteilen, die durch TRACOE medical nicht ausdrücklich zugelassen sind;
- fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte;
- Fahrlässigkeit des Bestellers beim Umgang mit dem Produkt;
- unzulässige Betriebsbedingungen, insbesondere durch Feuchtigkeit, Temperatur, Stromanschlüsse oder Stromversorgung, Erschütterungen, unzureichende Belüftung;
- Unfälle, höhere Gewalt oder andere von TRACOE medical nicht zu verantwortende Ursachen wie insbesondere auch Blitzschlag, Wasser, Feuer, Störung der öffentlichen Ordnung.



11. Haftung

Schadensersatzansprüche, insbesondere auch aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Lieferverzug oder aus unerlaubter Handlung sind gegen die TRACOE medical ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln sowie bei Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit und bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten, d.h. wesentlicher Vertragspflichten, mit deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Kardinalpflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.  

Zwingende Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.



12. Warenrückgabe

Dem Wunsch, gekaufte Ware aus Kulanz zurückzunehmen, können wir grundsätzlich nicht entsprechen. Da es sich bei TRACOE Produkten um Medizinprodukte handelt die hohe Sicherheits-, Qualitäts- und Sterilitätskontrollen durchlaufen, können diese nicht zurückgenommen werden und sind vom Umtausch oder einer Rückgabe ausgeschlossen.



13. Nachverfolgung von Medizinprodukten

Der Besteller ist verpflichtet, für Medizinprodukte ein Produktverfolgbarkeitssystem zu implementieren. Das System hat zu gewährleisten, dass eine lückenlose Verfolgung jedes Produktes bis zum Endverbraucher jederzeit möglich ist. Der Besteller hat diese Pflicht auch seinem jeweiligen Erwerber aufzuerlegen, sofern dieser kein Endverbraucher ist. Der Besteller verpflichtet sich, TRACOE medical auf Verlangen jederzeit Einblick in diese Aufzeichnungen zu gewähren und eine entsprechende Verpflichtung zur Einsichtgewährung auch jedem Erwerber aufzuerlegen, der kein Enderbraucher ist. Der Besteller ist verpflichtet, produktbezogene Vorkommnisse, die zum Tod oder zur schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Patienten, eines Anwenders oder einer anderen Person geführt haben, geführt haben könnten oder führen könnten („Vorkommnisse“) sofort, spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen, schriftlich an TRACOE medical zu melden. Alle übrigen produktbezogenen Beschwerden und sich ergebende, neue Risiken sind TRACOE medical innerhalb von sieben Arbeitstagen schriftlich zu melden.



14. Schulung und Kooperation, Einhaltung von Gesetzen

(1) Der Besteller ist verpflichtet, sein Verkaufspersonal gut zu schulen, speziell im Hinblick auf die Produkte, Anweisungen und Marktinformationen im vertraglich festgelegten Gebiet.

(2) Der Besteller wird TRACOE medical über Veränderungen von Anforderungen im vertraglich festgelegten Gebiet, über Anfragen für neue Produkte, Merkmale und Techniken sowie über sonstige Marktveränderungen, die den Verkauf der Produkte beeinflussen, informiert halten.

(3) Der Besteller verpflichtet sich, stets alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf den Verkauf und Vertrieb von Medizinprodukten zu beachten und TRACOE medical über jegliche Gesetzesänderungen zu informieren, die den Verkauf und Vertrieb von TRACOE-Produkten betreffen oder durch die aus sonstigen Gründen Handlungsbedarf besteht.



15. Pläne und Zeichnungen

An Plänen und Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die den Angeboten von TRACOE medical beigefügt sind, behält sich TRACOE medical Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor einer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von TRACOE medical. Eine Nachahmung der gesetzlich geschützten Erzeugnisse von TRACOE medical ist untersagt und wird gerichtlich verfolgt.



16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus den vertraglichen Beziehungen zwischen TRACOE medical und dem Besteller ist Mainz.

(2) Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien ist Mainz ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Für diese AGB und die gesamten vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.



17. Allgemeine Bestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann gleichfalls nur schriftlich abbedungen werden.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen TRACOE medical und dem Besteller unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden die jeweils unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck entsprechende, zulässige Regelung ersetzen. Entsprechendes gilt beim Vorliegen einer Regelungslücke.



TRACOE medical GmbH
Reichelsheimer Straße 1 / 3
55268 Nieder-Olm
Tel.: 06136 9169-0
Fax: 06136 9169-200
E-Mail: info@tracoe.com

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